Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1958, Az.: 1 AZR 183/58

Tarifvertrag; Beschäftigungsdauer; Anspruch auf Jahresurlaub; Vorschuß; Kündigungsfälle; Rückzahlung zuviel erhaltenen Urlaubsgeldes; Lohneinbehaltung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.10.1958
Aktenzeichen
1 AZR 183/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10019
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 18.03.1958 - 3 Sa 256/57

Fundstellen

  • AP Nr. 3 zu § 394 BGB
  • AR-Blattei Urlaub Entsch 28
  • DB 1958, 1275-1276 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist in einem Tarifvertrag bestimmt, daß für jeden Kalendermonat Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs erwirbt und daß der während des Urlaubsjahres bereits gewährte Jahresurlaub, soweit er für die dem Urlaub folgenden Monate des Urlaubsjahres gewährt wird, ein Vorschuß ist, so verstößt die weitere Bestimmung des Tarifvertrages, die den Arbeitnehmer für näher bezeichnete Kündigungsfälle zur Rückzahlung des zuviel erhaltenen Urlaubsgeldes verpflichtet und den Arbeitgeber zur Lohneinbehaltung berechtigt, nicht gegen BGB § 394.