Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1976, Az.: 3 AZR 720/75

Zeugnis; Notwendiger Inhalt; Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.08.1976
Aktenzeichen
3 AZR 720/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10076
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Düsseldorf 26.09.1975 - 13 Sa 265/75

Fundstelle

  • DB 1976, 2211-2213 (Volltext mit red./amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.