Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1976, Az.: 3 AZR 720/75
Zeugnis; Notwendiger Inhalt; Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.08.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 720/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10076
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Düsseldorf 26.09.1975 - 13 Sa 265/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1976, 2211-2213 (Volltext mit red./amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.