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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.11.1985, Az.: BVerwG 1 WB 20/85

Soldat; Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung; Bewertung von Einzelmerkmalen; Zusammenfassende Wertung; Beurteilungsbestimmungen; Beurteilungsmaßstab

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
05.11.1985
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 20/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12203
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Wird bei der Neuerstellung einer Beurteilung die Bewertung von Einzelmerkmalen verbessert, so folgt daraus nicht zwangsläufig, daß auch die zusammenfassende Wertung gegenüber der ursprünglichen Beurteilung aufgebessert werden muß.

2. Auf die Einhaltung der dem stellungnehmenden Vorgesetzten durch die Beurteilungsbestimmungen auferlegten Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht, in ihrem Bereich insgesamt einen angemessenen Beurteilungsmaßstab zu verwirklichen, hat auch der Beurteilte einen Anspruch.

3. Es steht im Ermessen der personalbearbeitenden Stelle, die Erstellung einer Neufassung einer aufgehobenen Beurteilung zu verlangen, wenn seither ein längerer Zeitraum verstrichen ist.