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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.04.1959, Az.: 2 AZR 363/58

Öffentliches Arbeitsleben; Privates Arbeitsleben; Lohnwelle; Gewährung erheblicher Lohnerhöhungen; Ausnahme eines einzelnen Arbeitnehmers; Sachlicher Grund

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.04.1959
Aktenzeichen
2 AZR 363/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10137
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 10.07.1958

Fundstellen

  • BB 1959, 848
  • DB 1959, 890-892 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Arbeitgeber einer den gesamten Bereich des öffentlichen und privaten Arbeitslebens erfassenden starken Lohnwelle bei der Mehrzahl seiner eigenen Arbeitnehmer durch Gewährung erheblicher Lohnerhöhungen Rechnung trägt, darf er einen einzelnen Arbeitnehmer hiervon nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.