Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.04.1959, Az.: 2 AZR 363/58
Öffentliches Arbeitsleben; Privates Arbeitsleben; Lohnwelle; Gewährung erheblicher Lohnerhöhungen; Ausnahme eines einzelnen Arbeitnehmers; Sachlicher Grund
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.04.1959
- Aktenzeichen
- 2 AZR 363/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10137
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 10.07.1958
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1959, 848
- DB 1959, 890-892 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Arbeitgeber einer den gesamten Bereich des öffentlichen und privaten Arbeitslebens erfassenden starken Lohnwelle bei der Mehrzahl seiner eigenen Arbeitnehmer durch Gewährung erheblicher Lohnerhöhungen Rechnung trägt, darf er einen einzelnen Arbeitnehmer hiervon nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.