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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.01.1978, Az.: BVerwG 8 C 9/77

Abänderungsfeststellung; Verpflichtungsklagen; Öffentliche Wohnungsbaudarlehn; Freiwillige vorzeitige Rückzahlung; Zinsforderungen; Bargeldlose Überweisung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.01.1978
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 9/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11165
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 11.01.1972 - 2 K 1217/70
OVG Münster 14.12.1976 - XIV A 892/72

Fundstelle

  • BVerwGE 55, 170 - 175

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Abänderungsfeststellung nach VwGO § 113 Abs. 2 ist auch bei Verpflichtungsklagen zulässig.

2. Die freiwillige vorzeitige Rückzahlung eines öffentlichen Wohnungsbaudarlehens zwecks Fortfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" muß sich auch auf die bis zur Rückzahlung entstandene Zinsforderungen erstrecken.

3. Verzögert sich die Rückzahlung im Wege bargeldloser Überweisung aus Gründen, die der Schuldner nicht zu vertreten hat, so bleiben bei der Berechnung der Restforderung die im Verzögerungszeitraum erwachsenen Zinsansprüche außer Betracht.