Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.03.1993, Az.: 2 BvR 2075/92
Maßgebliche Erkenntnisgrundlagen; Ständige Rechtsprechung des BVerfG; Rechtliches Gehör; Presseberichte und Behördenauskünfte
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 02.03.1993
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2075/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12697
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- JurBüro 1993, 468 (Kurzinformation)
- NVwZ 1993, 769 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Legt das Gericht seine maßgeblichen Erkenntnisgrundlagen nicht offen, verletzt es auch Art. 16 II 2 GG.
2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG den Gerichten nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht - im einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.