Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.03.2003, Az.: 2 AZR 597/02
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung; Wirksamkeit eines Weiterbeschäftigungsantrages; Anforderungen an die Berufungsbegründung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.03.2003
- Aktenzeichen
- 2 AZR 597/02
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2003, 28486
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Eine Berufung kann auch vor der Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten Urteils erster Instanz ordnungsgemäß begründet werden.
- 2.
Eine den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F. gerecht werdende Berufungsbegründung ist auch dann möglich, wenn der Berufungsführer auf andere Weise Kenntnis von den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils erlangt hat oder diese für ihn aus sonstigen Umständen offenkundig waren
Gründe
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 06.03.2003, 2 AZR 596/02.