Bundessozialgericht
Urt. v. 13.08.1986, Az.: 9a RVg 4/84
Gegenseitigkeitsprinzip; Entschädigungsansprüche von Ausländergruppen; Ansprüche deutscher Hinterbliebener
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 13.08.1986
- Aktenzeichen
- 9a RVg 4/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 11297
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Münster 14.08.1984 - S 13 V 101/83
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 60, 186 - 189
- NJW 1987, 1159-1160 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Das Gegenseitigkeitsprinzip des § 1 IV OEG schließt die Entschädigungsansprüche bestimmter Ausländergruppen nicht schlechthin aus, sondern bringt sie nur zum Ruhen. Den Ansprüchen deutscher Hinterbliebener eines im Inland getöteten Ausländers steht das Gegenseitigkeitsprinzip nicht entgegen.