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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.11.1977, Az.: 5 AZR 618/76

Wechsel des Betriebsinhabers; Betriebsübergang; Widerspruchsfrist; Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Übergang des ArbeitsverhältnissesÜberlegungsfrist; Ausdrücklicher Widerspruch; Schweigen als Zustimmung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.11.1977
Aktenzeichen
5 AZR 618/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 06.07.1976 - 10 Sa 21/76

Fundstellen

  • DB 1978, 1083-1084 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 1653-1654 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Bei einem Wechsel des Betriebsinhabers kann der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebsnachfolger bis zu dem Zeitpunkt widersprechen, zu dem der Betrieb auf den Erwerber übergeht. Ein Arbeitnehmer, der in Kenntnis des Betriebsübergangs die Arbeit bei dem neuen Arbeitgeber ohne Vorbehalt fortsetzt, stimmt dann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu.

2. Hat der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer über den geplanten Betriebsübergang unterrichtet und hat er damit die Aufforderung verbunden, innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist ausdrücklich zu widersprechen, falls sie nicht bereit sind,in die Dienste des Erwerbers überzugehen, so gilt das Schweigen des Arbeitnehmers als Zustimmung.