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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 30.10.2003, Az.: V B 158/03

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Erfordernis der wirtschaftlichen Eingliederung; Uneinbringlichkeit einer Vorsteuerrückforderung; Nichtberücksichtigung des klägerischen Vortrags durch das Gericht; Begriff des Gesamtkonzepts; Bestehen mehr als nur unerheblicher Beziehung zwischen Organgesellschaft und Träger

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
30.10.2003
Aktenzeichen
V B 158/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 14092
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Brandenburg - 25.06.2003 - Az: 1 K 701/01

Fundstelle

  • BFH/NV 2004, 236-237 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Der Vorsteuerrückforderungsanspruch des Fiskus nach § 17 Umsatzsteuergesetz (UStG) wegen Insolvenz der Organgesellschaft ist gegen den Organträger zu richten, wenn die von der Organgesellschaft geschuldeten Entgelte noch zurzeit des Bestehens der Organschaft uneinbringlich wurden.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter
BFH - 30.10.2003 - AZ: V S 16/03