Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 14.05.2019, Az.: 3 StR 595/18

Auslegen des Schreibens des Verurteilten als Gegenvorstellung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.05.2019
Aktenzeichen
3 StR 595/18
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2019, 26454
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2019:140519B3STR595.18.0

Verfahrensgang

vorgehend
LG Düsseldorf - 10.08.2018

Verfahrensgegenstand

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
hier: Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2019

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mai 2019 beschlossen:

Tenor:

Die Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 20. Februar 2019 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Der Senat hat am 20. Februar 2019 die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. August 2018 als unbegründet verworfen. Mit an den Senat gerichtetem eigenhändigen Schreiben vom 26. April 2019 hat der Verurteilte das erstgerichtliche Urteil unter verschiedenen Gesichtspunkten beanstandet und um dessen erneute Überprüfung gebeten.

2

Das Schreiben des Verurteilten ist als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 20. Februar 2019 auszulegen. Denn er hat der Sache nach eine - diesem Beschluss zuwiderlaufende - nochmalige Entscheidung über seine Revision begehrt, ohne die Verletzung rechtlichen Gehörs geltend zu machen.

3

Die Gegenvorstellung des Verurteilten bleibt erfolglos. Dem Revisionsgericht ist es - außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO - versagt, eine Entscheidung aufzuheben oder abzuändern, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat. Eine Gegenvorstellung gegen eine solche Entscheidung ist deshalb nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2014 - 3 StR 212/12, juris Rn. 3; KK-Paul, StPO, 8. Aufl., Vor § 296 Rn. 4 mwN).

Schäfer
RiBGH Gericke befindet sich im Urlaub und ist deshalb gehindert zu unterschreiben.
Schäfer
Spaniol
Berg
Hoch