Bundessozialgericht
Urt. v. 27.04.1989, Az.: 9 RV 9/88
Sachleistungsprinzip; Privatklinik
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.04.1989
- Aktenzeichen
- 9 RV 9/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11454
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG München 26.11.1985 - S 25b V 2213/83
- LSG München 09.02.1988 - L 15 V 150/86
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 65, 56 - 59
- NJW 1990, 790-791 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das Sachleistungsprinzip schränkt das Recht des Versorgungsberechtigten, sich für eine bestimmte vertretbare, wenn auch nicht allgemein praktizierte Operationsmethode zu entscheiden, nicht ein.
2. Läßt sich der Berechtigte in einer Privatklinik operieren, weil ihm zugelassene Krankenhäuser mit der von ihm gewünschten Operationsmethode von der Verwaltung nicht oder nicht rechtzeitig nachgewiesen werden, sind ihm die Kosten in angemessener Höhe zu erstatten.