Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.05.1984, Az.: 4 StR 266/84
Unterbliebene Handlung; Verhinderung des Erfolgs; Vollendete Tat; Verurteilung; versuch
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.05.1984
- Aktenzeichen
- 4 StR 266/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11218
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- Schünemann, StV 85, 229
- StV 1985, 229
Amtlicher Leitsatz
Läßt sich nicht feststellen, ob die unterbliebenen Handlung den Erfolg verhindert hätte, liegt keine vollendete Tat vor; möglich bleibt lediglich die Verurteilung wegen Versuchs.