Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.01.1986, Az.: BVerwG 8 B 123/84
Kommunalabgaben; Anschlußbeitrag; Entwässerungsanlage
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.01.1986
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 B 123/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 12665
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ö VG Köln 09.11.1983 - 9 K 6250/83
- OVG Münster 16.05.1984 - 2 A 3364/83
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1986, 483-484 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn die Gemeinde den vollen Anschlußbeitrag für ihre Entwässerungsanlagen von den Eigentümern auch solcher Grundstücke erhebt, die bereits vor dem Inkrafttreten des KAG an die Entwässerungsanlagen hätten angeschlossen werden können, bei denen dies aber nicht geschehen ist, so daß eine Gebührenpflicht nach früherem Recht nicht entstand.