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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.04.1982, Az.: 11 RA 29/81

Rentenanspruch; Stammrecht; Rentenzahlung; Verjährungseinrede

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.04.1982
Aktenzeichen
11 RA 29/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 53, 253 - 256
  • SozR 1500 § 141 Nr 12

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Grund des Anspruchs iS von § 130 SGG gehören, wenn eine Rente im ganzen streitig ist, nicht nur die Voraussetzungen des Stammrechts, sondern auch die der monatlichen Rentenzahlungen.

2. Ein rechtskräftig gewordenes Grundurteil, das zur Rentenzahlung von einem bestimmten Zeitpunkt an verurteilt hat, schließt für die nach diesem Zeitpunkt liegenden Zeiten die nachträgliche Erhebung der Verjährungseinrede aus.