Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.05.1992, Az.: 5 AZR 297/91
Alkoholsucht; Entziehungskur; Ausheilung; Rückfall; Verschulden
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.05.1992
- Aktenzeichen
- 5 AZR 297/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 10198
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt/M. 06.02.1991 - 1 Sa 1185/89
Rechtsgrundlagen
- § 1 LFZG
- 7 Abs. 1 S. 1 LFZG
Fundstelle
- AuR 1992, 218-219 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Hat bei einem wegen Alkoholsucht erkrankten Arbeitnehmer eine Entziehungskur nicht zur Ausheilung der Krankheit geführt, so ist die Rückfallerkrankung trotz der früheren Kur nicht als verschuldet anzusehen, wenn der Arbeitnehmer sich in einem Zustand befand, in dem er auf sein Verhalten wegen mangelnder Steuerungsfähigkeit willentlich keinen Einfluß nehmen konnte.