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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.05.1992, Az.: 5 AZR 297/91

Alkoholsucht; Entziehungskur; Ausheilung; Rückfall; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.05.1992
Aktenzeichen
5 AZR 297/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 10198
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt/M. 06.02.1991 - 1 Sa 1185/89

Fundstelle

  • AuR 1992, 218-219 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Hat bei einem wegen Alkoholsucht erkrankten Arbeitnehmer eine Entziehungskur nicht zur Ausheilung der Krankheit geführt, so ist die Rückfallerkrankung trotz der früheren Kur nicht als verschuldet anzusehen, wenn der Arbeitnehmer sich in einem Zustand befand, in dem er auf sein Verhalten wegen mangelnder Steuerungsfähigkeit willentlich keinen Einfluß nehmen konnte.