Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.10.1957, Az.: 3 AZR 124/55
Ordentliche Kündigung; Anderweite Unterbringung; Dringende betriebliche Erfordernisse; Beschäftigungsbetrieb; Außerordentliche Kündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.10.1957
- Aktenzeichen
- 3 AZR 124/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10045
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 15 zu § 626 BGB
- SAE 1958, 137
Amtlicher Leitsatz
Der in BAG 25.09.1956 3 AZR 102/54 = BAGE 3, 155 für den Fall einer ordentlichen Kündigung aufgestellte Grundsatz, daß die Verpflichtung des Arbeitgebers, die anderweite Unterbringung eines Arbeitnehmers zu versuchen, bevor er den Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen kündigt, sich auf den Beschäftigungsbetrieb beschränkt, läßt sich auf den Fall der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nicht ohne weiteres übertragen.