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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.02.1986, Az.: 9a RVs 4/83

Versorgungsbehörde; Feststellung einer Behinderung; Festsetzung der MdE; Psychose

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.02.1986
Aktenzeichen
9a RVs 4/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11441
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Frankfurt 01.09.1980 - S 3 Vsb 651/79
LSG Darmstadt 14.10.1981 - L 5 Vsb 1244/80

Fundstellen

  • BSGE 60, 11 - 18
  • SozR 3870 § 3 Nr 21

Amtlicher Leitsatz

Die Versorgungsbehörde darf eine bestimmte Behinderung nicht feststellen, wenn der Behinderte erklärt, er beantrage die Feststellung nicht. Diese Behinderung bleibt dann aber bei der Festsetzung der MdE außer Betracht.