Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.11.2011, Az.: AK 21/11

Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei dringendem Verdacht der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Al Qaida)

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.11.2011
Aktenzeichen
AK 21/11
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2011, 29259
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union u.a.

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 23.11.2011 - AZ: AK 19/11

Weitere Verbundverfahren:
BGH - 23.11.2011 - AZ: AK 20/11

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Beschuldigten und ihrer Verteidiger am 23. November 2011 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:

Tenor:

Die Untersuchungshaft hat bei allen Beschuldigten fortzudauern.

Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.