Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1951, Az.: I ZR 86/51
Eigentümer; Besitzer; Vertragsansprüche; Besitzrecht; Haftung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.12.1951
- Aktenzeichen
- I ZR 86/51
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1951, 10017
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1952, 367 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1952, 153 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1952, 257 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Für das Verhältnis des Eigentümers zum Besitzer stellen die §§ 985 ff. BGB eine erschöpfende Sonderregelung dar. Mit Ausnahme von daneben bestehenden Vertragsansprüchen und über das Besitzrecht hinausgehender widerrechtlicher
Verfügungen des Besitzers schließen sie eine darüber hinausgehende Haftung des Besitzers aus unerlaubter Handlung aus.