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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1951, Az.: I ZR 86/51

Eigentümer; Besitzer; Vertragsansprüche; Besitzrecht; Haftung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1951
Aktenzeichen
I ZR 86/51
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1951, 10017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1952, 367 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1952, 153 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1952, 257 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Für das Verhältnis des Eigentümers zum Besitzer stellen die §§ 985 ff. BGB eine erschöpfende Sonderregelung dar. Mit Ausnahme von daneben bestehenden Vertragsansprüchen und über das Besitzrecht hinausgehender widerrechtlicher

Verfügungen des Besitzers schließen sie eine darüber hinausgehende Haftung des Besitzers aus unerlaubter Handlung aus.