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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1962, Az.: 4 AZR 480/60

Routinemäßig; Einreihung eines Büroangestellten; Bürodienst; Gründliche Fachkenntnisse; Vielseitige Fachkenntnisse; Steuerverwaltungen von Gemeinden; Steuerverwaltungen der Länder

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.01.1962
Aktenzeichen
4 AZR 480/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10133
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Bremen 26.10.1960 - 1 Sa 8/60
LAG Bremen 26.10.1960 - 1 Sa 96/60

Fundstellen

  • BAGE 12, 208 - 216
  • DB 1962, 544 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Feststellung, ob eine Tätigkeit "routinemäßig" geleistet werden kann, ist für die Einreihung eines Büroangestellten in die TOA Vergütungsgruppen 6b oder 7 weder erforderlich noch ausreichend.

2. In der Fallgruppe des Bürodienstes der Vergütungsgruppe 6b besteht zwischen der Regelung in der Anlage 1 zur TOA und der Neuregelung durch den Tarifvertrag vom 15.01.1960 hinsichtlich des Tätigkeitsmerkmals der gründlichen (und) vielseitigen Fachkenntnisse kein sachlicher Unterschied.

3. Auf Angestellte in den Steuerverwaltungen von Gemeinden sind die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in den Steuerverwaltungen der Länder nicht anzuwenden.