Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1962, Az.: 4 AZR 480/60
Routinemäßig; Einreihung eines Büroangestellten; Bürodienst; Gründliche Fachkenntnisse; Vielseitige Fachkenntnisse; Steuerverwaltungen von Gemeinden; Steuerverwaltungen der Länder
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.01.1962
- Aktenzeichen
- 4 AZR 480/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10133
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 26.10.1960 - 1 Sa 8/60
- LAG Bremen 26.10.1960 - 1 Sa 96/60
Rechtsgrundlagen
- § 3 TO A
- Anl. 1 TO A
- § 1 TVG
Fundstellen
- BAGE 12, 208 - 216
- DB 1962, 544 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Feststellung, ob eine Tätigkeit "routinemäßig" geleistet werden kann, ist für die Einreihung eines Büroangestellten in die TOA Vergütungsgruppen 6b oder 7 weder erforderlich noch ausreichend.
2. In der Fallgruppe des Bürodienstes der Vergütungsgruppe 6b besteht zwischen der Regelung in der Anlage 1 zur TOA und der Neuregelung durch den Tarifvertrag vom 15.01.1960 hinsichtlich des Tätigkeitsmerkmals der gründlichen (und) vielseitigen Fachkenntnisse kein sachlicher Unterschied.
3. Auf Angestellte in den Steuerverwaltungen von Gemeinden sind die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in den Steuerverwaltungen der Länder nicht anzuwenden.