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Bundessozialgericht
Urt. v. 16.12.1981, Az.: 11 RA 84/80

Wehrmachthelferin; militärähnlichen Dienst; Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses; Versicherungspflicht; Ersatzzeit; Anrechnung der Dienstzeit als Ersatzzeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
16.12.1981
Aktenzeichen
11 RA 84/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10805
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 16.03.1979 - S 12 An 1581/78
LSG Berlin 14.10.1980 - L 12 An 105/79

Fundstellen

  • BSGE 53, 40 - 44
  • SozR 2200 § 1251 Nr 92

Amtlicher Leitsatz

1. Der Dienst der Wehrmachthelferinnen im 2. Weltkrieg stellte ab August 1942 in aller Regel militärähnlichen Dienst iS von BVG § 3 Abs 1 Buchst e sowie von Buchst k dar.

2. Die für den Dienst der Wehrmachthelferinnen ab August 1942 erfolgte Begründung eines einem Arbeitsvertrag entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses mit allgemeiner Versicherungspflicht schließt für die als Ehefrauen von versicherungsfreien Personen nach damaligem Recht versicherungsfreien Wehrmachthelferinnen die Anrechnung der Dienstzeit als Ersatzzeit nicht aus.