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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.05.1986, Az.: VI ZR 142/85

Zeugenvernehmung; Berufungsinstanz; Zeugenaussage; Objektiver und subjektiver Gehalt einer Aussage

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.05.1986
Aktenzeichen
VI ZR 142/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13345
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1987, 228
  • MDR 1986, 1015 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 2885-2886 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1986, 970-972 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Hat das erstinstanzliche Gericht versäumt die Aussage eines Zeugen in ihrem objektiven und subjektiven Gehalt zu würdigen, ist eine erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz erforderlich, falls das Berufungsgericht über den in erster Instanz protokollierten Inhalt hinaus die Zuverlässigkeit der Aussage beurteilen will.