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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.03.1974, Az.: 2 AZR 155/73

Arbeitsunfall; Betriebliche Tätigkeit; Innerbetrieblicher Werksverkehr; Kausalität

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.03.1974
Aktenzeichen
2 AZR 155/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 08.01.1973 - 4 Sa 360/72

Fundstellen

  • DB 1974, 1582-1583 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1974, 1077

Amtlicher Leitsatz

Durch eine betriebliche Tätigkeit im Sinne des § 637 Abs. 1 RVO kann ein Arbeitsunfall auch dann verursacht worden sein, wenn er sich bei der Teilnahme an dem innerbetrieblichen Werksverkehr ereignet hat.