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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.10.1965, Az.: 2 AZR 2/65

Dienstschluß; Kollegenkreis; Cafehausrunde; Politisch anfechtbare Äußerungen; Personalrat; Fristgemäße Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.10.1965
Aktenzeichen
2 AZR 2/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10111
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 11.11.1964 - 3 Sa 376/64

Fundstellen

  • BB 1966, 124
  • DB 1966, 195-196 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Arbeitnehmer die nach Dienstschluß im Kollegenkreis (Cafehausrunde) geübte Kritik eines Kollegen an einem Vorgesetzten diesem Vorgesetzten hinterbracht und dort ebenfalls gefallene politisch anfechtbare Äußerungen eines anderen Kollegen dem Personalrat gemeldet, so vermag ein solches Verhalten die fristgemäße Kündigung gemäß KSchG § 1 Abs. 2 zu rechtfertigen.