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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1972, Az.: 5 AZR 215/72

Arbeitsunfähigkeit; Vertrauensärztliche Begutachtung; Verhinderungder Untersuchung; Verweigerung der Lohnfortzahlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.10.1972
Aktenzeichen
5 AZR 215/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 07.03.1972 - 7 Sa 946/71

Fundstellen

  • DB 1973, 144 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1973, 230-231 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Verhindert der Arbeiter die vertrauensärztliche Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit, so berechtigt dies allein den Arbeitgeber nicht, die Lohnfortzahlung zu verweigern.

2. Die Verhinderung der vertrauensärztlichen Untersuchung ist jedoch bei Streit über die Arbeitsunfähigkeit mitzuberücksichtigen.