Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1972, Az.: 5 AZR 215/72
Arbeitsunfähigkeit; Vertrauensärztliche Begutachtung; Verhinderungder Untersuchung; Verweigerung der Lohnfortzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.10.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 215/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10018
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 07.03.1972 - 7 Sa 946/71
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 1 LFZG
- § 3 LFZG
- § 5 LFZG
- § 192 Abs. 2 RVO
- § 369b RVO
Fundstellen
- DB 1973, 144 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1973, 230-231 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Verhindert der Arbeiter die vertrauensärztliche Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit, so berechtigt dies allein den Arbeitgeber nicht, die Lohnfortzahlung zu verweigern.
2. Die Verhinderung der vertrauensärztlichen Untersuchung ist jedoch bei Streit über die Arbeitsunfähigkeit mitzuberücksichtigen.