Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.01.1958, Az.: 4 AZR 105/55

Vertragsauslegung; Gesamtverhalten der Parteien; Dauerrechtsverhältnisse; Gemeinsame Dienstordnung; Unabdingbarkeit; Öffentlicher Arbeitgeber

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.01.1958
Aktenzeichen
4 AZR 105/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10201
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 16.11.1954 - 2 Sa 313/520

Fundstelle

  • AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Vertragsauslegung ist das Gesamtverhalten der Parteien, bei Dauerrechtsverhältnissen wie bei einem Arbeitsverhältnis insbesondere auch ihre tatsächliche Übung zu berücksichtigen.

2. Eine gemeinsame Dienstordnung ist nur insoweit unabdingbar, als das Verhältnis zwischen öffentlichem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Betracht kommt. Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und einem Dritten kann sie nicht mit normativer Wirkung regeln und läßt daher auch eine dieses Verhältnis betreffende Abmachung zwischen dem öffentlichen Arbeitgeber und einem Dritten unberührt.