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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.07.1964, Az.: 2 AZR 482/63

Vernommene Zeugen; Nochmalige Vernehmung; Mißbrauch des Zeugniszwangs

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.07.1964
Aktenzeichen
2 AZR 482/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 27.09.1963 - 2 Sa 262/63

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 398 ZPO
  • DB 1964, 1343 (amtl. Leitsatz)
  • PraktArbR AGG §§ 64

Amtlicher Leitsatz

Das Gericht ist nach ZPO § 398 grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits vernommene Zeugen nochmals über dieselben Tatsachen zu vernehmen. Die erneute Vernehmung kann sogar als Mißbrauch des Zeugniszwangs zu mißbilligen sein, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Zeugen ihre Aussagen ändern und auch sonst keine erheblichen Gründe für eine nochmalige Vernehmung bestehen.