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Art. 77 GO - Insolvenzverfahren

Bibliographie

Titel
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Amtliche Abkürzung
GO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2020-1-1-I

Über das Vermögen der Gemeinde findet ein Insolvenzverfahren nicht statt.