Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.05.1971, Az.: VII ZR 310/69
Widerruf der Vollmacht; Ausschluß des Widerrufsrechts; Stellvertretung; Verhandlungsvollmacht; Vermittlungsvollmacht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.05.1971
- Aktenzeichen
- VII ZR 310/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11072
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DNotZ 1972, 229
- WM 1971, 956
Redaktioneller Leitsatz
Für den Vollmachtgeber besteht ein unverzichtbares Recht zum Widerruf der Vollmacht. Dies gilt jedenfalls im Falle von Aufträgen, die ausschließlich seine Interessen verfolgen.
Das Widerrufsrecht kann allerdings dann ausgeschlossen werden, wenn die Erteilung der Vollmacht - in zumindest gleichem Maße - auch im Interesse des Bevollmächtigten liegt.
Hinweise:
So auch BGH, NJW-RR 1991, 439; WM 1991, 604.