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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.05.1971, Az.: VII ZR 310/69

Widerruf der Vollmacht; Ausschluß des Widerrufsrechts; Stellvertretung; Verhandlungsvollmacht; Vermittlungsvollmacht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.05.1971
Aktenzeichen
VII ZR 310/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11072
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1972, 229
  • WM 1971, 956

Redaktioneller Leitsatz

Für den Vollmachtgeber besteht ein unverzichtbares Recht zum Widerruf der Vollmacht. Dies gilt jedenfalls im Falle von Aufträgen, die ausschließlich seine Interessen verfolgen.

Das Widerrufsrecht kann allerdings dann ausgeschlossen werden, wenn die Erteilung der Vollmacht - in zumindest gleichem Maße - auch im Interesse des Bevollmächtigten liegt.

Hinweise:

So auch BGH, NJW-RR 1991, 439; WM 1991, 604.