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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.01.1982, Az.: 3 StR 496/81

Notwehr; Erforderlichkeit; Verteidigung; Scharfe Mittel; Bagatelle; Tatentdeckung; Freiwilligkeit des Rücktritts; Ausschluß der Freiwilligkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.01.1982
Aktenzeichen
3 StR 496/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11380
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1982, 219

Amtlicher Leitsatz

1. Das Eigentum und das Hausrecht dürfen notfalls mit scharfen Mitteln verteidigt werden, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt.

2. Die Entdeckung der Tat schließt die Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht notwendig aus.