Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.01.1982, Az.: 3 StR 496/81
Notwehr; Erforderlichkeit; Verteidigung; Scharfe Mittel; Bagatelle; Tatentdeckung; Freiwilligkeit des Rücktritts; Ausschluß der Freiwilligkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.01.1982
- Aktenzeichen
- 3 StR 496/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11380
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- StV 1982, 219
Amtlicher Leitsatz
1. Das Eigentum und das Hausrecht dürfen notfalls mit scharfen Mitteln verteidigt werden, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt.
2. Die Entdeckung der Tat schließt die Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht notwendig aus.