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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.11.1996, Az.: BVerwG 3 B 12/96

Treuhandanstalt; Gründung einer Kapitalgesellschaft; Privatisierung volkseigenen Vermögens; Restitution; Ausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.11.1996
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 12/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12676
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin 20.10.1995 - 31 A 1.94

Fundstelle

  • Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr 10

Amtlicher Leitsatz

Eine von der Treuhandanstalt gegründete Kapitalgesellschaft, deren Geschäftszweck die Privatisierung des ihr übertragenen ehemaligen volkseigenen Vermögens ist, kann sich gegenüber der Restitution hierzu gehörender Grundstücke nicht auf den Ausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG berufen.