Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.11.1973, Az.: 4 AZR 62/73
Überstunden; Überstundenanordnung; Überstundenvergütung; Aufgabenkreis; Übernahme andersartiger Aufgaben
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.11.1973
- Aktenzeichen
- 4 AZR 62/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10183
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 27.09.1972 - 4 Sa 58/72
Rechtsgrundlage
- § 17 BAT
Fundstellen
- BAGE 25, 419 - 425
- DVBl 1975, 595 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Überstundenanordnung i. S. des § 17 BAT setzt nicht notwendigerweise voraus, daß Zahl und Lage der Überstunden im voraus festgelegt werden. Es genügt, daß ein Arbeitsauftrag mit der Weisung verbunden ist, ihn innerhalb einer bestimmten Zeit ohne Rücksicht auf die regelmäßige Arbeitszeit auszuführen. Eine solche Weisung kann sich auch aus den Umständen ergeben.
2. Angestellte der Vergütungsgruppen I b bis II b BAT können nach § 17 Abs. 3 BAT Überstundenvergütung nur insoweit verlangen, als sämtliche Bedienstete ihrer Dienststelle bzw. Verwaltungs- oder Betriebseinheit gleichzeitig oder aus dem gleichen Anlaß Überstunden geleistet haben.
3. § 17 Abs. 3 BAT setzt den üblichen Aufgabenkreis eines Angestellten der Vergütungsgruppen Ib bis IIb BAT voraus. Muß ein solcher Angestellter längere Zeit andersartige Aufgaben übernehmen, weil der Arbeitsplatz eines anderen Angestellten nicht besetzt wird, so kann er Vergütung der dadurch erforderlichen Überstunden verlangen, ohne daß die besonderen Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 BAT erfüllt sein müssen.