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§ 86 SchulG LSA - Übergangsregelung für die Ersatzschulen

Bibliographie

Titel
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
Amtliche Abkürzung
SchulG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2231.1

Für das Schuljahr 2024/2025 sind für die Berechnung der Finanzhilfe die §§ 18, 18a und 86 Abs. 4 in der bis zum Tag des Inkrafttretens des Artikels 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden.