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§ 20 RennwLottG - Steuerentstehung

Bibliographie

Titel
Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
Amtliche Abkürzung
RennwLottG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-20

Die Sportwettensteuer entsteht mit der Leistung des Wetteinsatzes.