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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 27.10.1970, Az.: 1 BvR 557/68

Im Ausland erlittene Auslieferungshaft ; Anrechnung der Auslieferungshaft; Unvereinbakeit mit Verhältnismäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.10.1970
Aktenzeichen
1 BvR 557/68
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10933
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Karsruhe 08.08.1968 - 3 Ws 80/68

Fundstellen

  • BVerfGE 29, 312 - 318
  • MDR 1971, 25-26 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 2287-2288 (Volltext mit amtl. LS) "Fall Zind"

Redaktioneller Leitsatz

Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar ist die Auffassung, die Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft sei im Rahmen der Strafvollstreckung schlechthin ausgeschlossen.