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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1987, Az.: IVb ZR 54/86

Sittenwidrigkeit; Urteil; Unrichtig; Ausnutzung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.05.1987
Aktenzeichen
IVb ZR 54/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1987, 1032-1033 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Ausnutzung eines nicht erschlichenen, aber nachträglich unrichtig gewordenen Urteils verstößt erst dann gegen die guten Sitten, wenn zu der Kenntnis von der Unrichtigkeit des Titels besondere Umstände hinzu treten, nach denen es in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich wäre, die Ausnutzung des Urteils zuzulassen.