Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1987, Az.: IVb ZR 54/86
Sittenwidrigkeit; Urteil; Unrichtig; Ausnutzung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 06.05.1987
- Aktenzeichen
- IVb ZR 54/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13131
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW-RR 1987, 1032-1033 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Ausnutzung eines nicht erschlichenen, aber nachträglich unrichtig gewordenen Urteils verstößt erst dann gegen die guten Sitten, wenn zu der Kenntnis von der Unrichtigkeit des Titels besondere Umstände hinzu treten, nach denen es in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich wäre, die Ausnutzung des Urteils zuzulassen.