Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.10.1957, Az.: 3 AZR 411/55

Lernschwester; Krankenpflegeschülerin; Berufsausbildung; Beschäftigungsverhältnis; Schulverhältnis; Ausbildung praktischer Art

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.10.1957
Aktenzeichen
3 AZR 411/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10203
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 5, 32 - 38
  • AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrverhältnis
  • DB 1957, 1103 (Volltext)
  • DB 1958, 112 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Eine Lernschwester (Krankenpflegeschülerin) steht in einem der Berufsausbildung dienenden Beschäftigungsverhältnis und nicht in einem Schulverhältnis, weil ihre Ausbildung sowohl tatsächlich als auch nach den maßgebenden Vorschriften (KrankPflV 2 § 8) vorwiegend praktischer Art ist.