Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.1977, Az.: 3 AZR 263/76
Nettolohn; Lehrer; Dozenten; Aufklärungspflicht; Abhängigkeit; Vertragsverletzung; Lohnsteuer; Versteuerung des Honorars; Schadenersatz; Verschulden
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.05.1977
- Aktenzeichen
- 3 AZR 263/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10085
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 06.01.1976 - 5 Sa 1427/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr 2 zu § 611 BGB Nettolohn
Amtlicher Leitsatz
Wenn eine Fachlehrerin an einer städtischen Volkshochschule in erheblichem Maße nebenamtlich Unterricht erteilt und die Stadt von den der Lehrerin gewährten Unterrichtshonoraren keine Lohnsteuer einbehält, dann kann die Stadt aus gegebenem Anlaß verpflichtet sein, die Lehrerin dahin aufzuklären, sie müsse ihr Honorar selbst versteuern und das für die Lehrerin zuständige Finanzamt werde von der Honorarzahlung verständigt. Eine verschuldete Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann die Stadt zu Schadenersatz verpflichten.