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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.1977, Az.: 3 AZR 263/76

Nettolohn; Lehrer; Dozenten; Aufklärungspflicht; Abhängigkeit; Vertragsverletzung; Lohnsteuer; Versteuerung des Honorars; Schadenersatz; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.05.1977
Aktenzeichen
3 AZR 263/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10085
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 06.01.1976 - 5 Sa 1427/75

Fundstelle

  • AP Nr 2 zu § 611 BGB Nettolohn

Amtlicher Leitsatz

Wenn eine Fachlehrerin an einer städtischen Volkshochschule in erheblichem Maße nebenamtlich Unterricht erteilt und die Stadt von den der Lehrerin gewährten Unterrichtshonoraren keine Lohnsteuer einbehält, dann kann die Stadt aus gegebenem Anlaß verpflichtet sein, die Lehrerin dahin aufzuklären, sie müsse ihr Honorar selbst versteuern und das für die Lehrerin zuständige Finanzamt werde von der Honorarzahlung verständigt. Eine verschuldete Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann die Stadt zu Schadenersatz verpflichten.