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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.07.1960, Az.: 2 AZR 173/59

Gewöhnliche Briefsendungen; Nachweis der Zustellungen; Beweis des ersten Anscheins; Unvollständige Anschrift; Falsche Anschrift

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.07.1960
Aktenzeichen
2 AZR 173/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10103
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 27.01.1959 - 3 Sa 142/58

Fundstellen

  • DB 1961, 1232 (Kurzinformation)
  • NJW 1961, 2132 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Für den Nachweis der Zustellungen von gewöhnlichen Briefsendungen genügt nicht der Beweis des ersten Anscheins. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anschrift auch noch unvollständig oder teilweise falsch ist.