Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.06.1975, Az.: 3 AZR 355/74
Zeuge; Vernehmung; Parteiabsprache; Antezipierte Beweiswürdigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.06.1975
- Aktenzeichen
- 3 AZR 355/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10071
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 26.04.1974 - 4 Sa 58/74
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BB 1975, 1344
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Zeuge etwas darüber aussagen soll, daß der übereinstimmende Wille von Vertragsparteien einen anderen Inhalt gehabt habe als eine dem Wortlaut nach eindeutige schriftliche Vereinbarung, muß er gehört werden; seine Vernehmung darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Wortlaut der Parteiabsprache sei eindeutig und auf einen davon abweichenden übereinstimmenden Parteiwillen komme es nicht an; darin liegt eine antizipierte Beweiswürdigung,die gegen § 286 ZPO verstößt.