Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.04.1983, Az.: 3 AZR 607/80
Insolvenz; Versorgungsansprüche
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.04.1983
- Aktenzeichen
- 3 AZR 607/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10069
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Kaiserslautern 28.09.1978 - 1 Ca 90/78
- LAG Mainz 01.10.1980 - 2 Sa 683/78
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 2 BetrAVG
- § 7 Abs. 2 BetrAVG
- § 11 Abs. 3 BetrAVG
- § 138 KO
- § 67 VglO
Fundstellen
- BAGE 42, 188 - 193
- DB 1983, 1826
- JR 1985, 132
- ZIP 1983, 979-981
Amtlicher Leitsatz
1. Mit der Eröffnung des Konkurses gehen insolvenzgeschützte Rechte der betrieblichen Altersversorgung auf den Träger der Insolvenzsicherung über. Danach kann der Versorgungsberechtigte seine Ansprüche nur noch gegen den Träger der Insolvenzsicherung geltend machen.
2. a) Soweit der Träger der Insolvenzsicherung Ansprüche des Versorgungsberechtigten bestreitet, ist er auf dessen Verlangen verpflichtet, die übergegangenen Ansprüche an den Versorgungsberechtigten abzutreten oder diesen zu ermächtigen, einen Rechtsstreit gegen die Konkursmasse im eigenen Namen zu führen.
b) Der Versorgungsberechtigte hat dann die Wahl, ob er sich an den Träger der Insolvenzsicherung halten oder zunächst Befriedigung aus der Konkursmasse suchen will.