Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.06.1960, Az.: 4 AZR 38/59
Einzeltätigkeiten; Zusammengesetzter Aufgabenbereich; Beurteilung nach aufgewandter Zeit; Bewertungsmaßstab
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.06.1960
- Aktenzeichen
- 4 AZR 38/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10062
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 3 TO A
- Anl. 1 TO A
Fundstellen
- BAGE 9, 269 - 273
- DB 1960, 983-984
Amtlicher Leitsatz
1. Welche Tätigkeit bei einem aus verschiedenen, tariflich nicht gleich zu bewertenden Einzeltätigkeiten zusammengesetzten Aufgabenbereich eines Angestellten überwiegt, ist im Rahmen der TO A in der Regel nach der für die einzelne Tätigkeit aufgewandten Zeit zu beurteilen.
2. Je nach den Umständen können einzelne Tätigkeiten gemeinsam mit einer höherwertigen Tätigkeit bewertet werden, sofern auf Grund eines unmittelbaren, inneren Zusammenhangs zwischen diesen Tätigkeiten die geringer zu bewertende Arbeit letztlich ein Teilstück der höherwertigen Aufgabe darstellt.