Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.08.1977, Az.: BVerwG 1 WB 119/77
Politische Plaketten; Privatkraftfahrzeuge; Soldat; Bundeswehrgelände; Truppendienstgericht; Wehrbeschwerdeverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 31.08.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 119/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11347
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 53, 327
Amtlicher Leitsatz
1. Die Anordnung, mit der es Soldaten verboten wird, ihre mit politischen Plaketten oder Teilen davon versehenen Privatkraftfahrzeuge auf Bundeswehrgelände abzustellen, verstößt nicht gegen GG Art. 5 Abs. 1.
2. Hält das Truppendienstgericht die dem Senat nach WBO § 18 Abs. 4 vorgelegte Rechtsfrage unter Bejahung des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten für entscheidungserheblich, ist der Senat grundsätzlich dann zur Beantwortung der Rechtsfrage verpflichtet, wenn es in einem früheren Wehrbeschwerdeverfahren entschieden hat, daß der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten nicht gegeben sei.