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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.08.1977, Az.: BVerwG 1 WB 119/77

Politische Plaketten; Privatkraftfahrzeuge; Soldat; Bundeswehrgelände; Truppendienstgericht; Wehrbeschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
31.08.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 119/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11347
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 53, 327

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anordnung, mit der es Soldaten verboten wird, ihre mit politischen Plaketten oder Teilen davon versehenen Privatkraftfahrzeuge auf Bundeswehrgelände abzustellen, verstößt nicht gegen GG Art. 5 Abs. 1.

2. Hält das Truppendienstgericht die dem Senat nach WBO § 18 Abs. 4 vorgelegte Rechtsfrage unter Bejahung des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten für entscheidungserheblich, ist der Senat grundsätzlich dann zur Beantwortung der Rechtsfrage verpflichtet, wenn es in einem früheren Wehrbeschwerdeverfahren entschieden hat, daß der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten nicht gegeben sei.