Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1974, Az.: 7 RAr 45/72
Schlechtwettergeld; Verauslagung durch den Arbeitgeber; Antrag auf Erstattung; Vorbehalt der Rückforderung; Leistungsüberzahlung; Verschulden
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 19.03.1974
- Aktenzeichen
- 7 RAr 45/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 10825
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 37, 155 - 162
- SozR 4600 § 143f Nr 1
Amtlicher Leitsatz
1. Beantragt der Arbeitgeber, daß das Arbeitsamt ihm die für seine Arbeitnehmer verauslagten Schlechtwettergeldbeträge schon vor Überprüfung der betrieblichen Unterlagen erstattet, dann kann diese Erstattung rechtswirksam von dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall abhängig gemacht werden, daß die nachträgliche Überprüfung das Fehlen von Anspruchsvoraussetzungen ergeben sollte.
2. Ist die Rückforderung für den Fall vorbehalten worden, daß der Leistungsempfänger die Leistungsüberzahlung verschuldet hat, dann handelt es sich insoweit um eine wirksame Einschränkung des Vorbehaltsrechts.