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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1974, Az.: 7 RAr 45/72

Schlechtwettergeld; Verauslagung durch den Arbeitgeber; Antrag auf Erstattung; Vorbehalt der Rückforderung; Leistungsüberzahlung; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.03.1974
Aktenzeichen
7 RAr 45/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10825
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 37, 155 - 162
  • SozR 4600 § 143f Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Beantragt der Arbeitgeber, daß das Arbeitsamt ihm die für seine Arbeitnehmer verauslagten Schlechtwettergeldbeträge schon vor Überprüfung der betrieblichen Unterlagen erstattet, dann kann diese Erstattung rechtswirksam von dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall abhängig gemacht werden, daß die nachträgliche Überprüfung das Fehlen von Anspruchsvoraussetzungen ergeben sollte.

2. Ist die Rückforderung für den Fall vorbehalten worden, daß der Leistungsempfänger die Leistungsüberzahlung verschuldet hat, dann handelt es sich insoweit um eine wirksame Einschränkung des Vorbehaltsrechts.