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§ 55 OBG - Gleichstellungsbestimmung

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -)
Amtliche Abkürzung
OBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
20-4

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.