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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.01.1974, Az.: 5 AZR 380/73

Unzulässige Rechtsausübung; Urlaubsanspruch; Urlaub im Vorgriff; Gesetzlicher Mindesturlaub; Tarifurlaub

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.01.1974
Aktenzeichen
5 AZR 380/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10105
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Siegen 20.02.1973 - Ca 484/72
LAG Hamm 22.05.1973 - 3 Sa 161/73

Fundstellen

  • BB 1974, 509
  • DB 1974, 783-784 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1974, 196 (Volltext mit amtl. LS)
  • Stbg 1990, 230-231 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Urlaubsanspruch kann vor Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres auch dann nicht rechtswirksam erfüllt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung einen "Urlaub im Vorgriff" für die Zeit vom 27. bis 31. Dezember vorsieht. Dies gilt jedenfalls für den gesetzlichen Mindesturlaub und den an das Kalenderjahr gebundenen Tarifurlaub.

2. "Urlaub im Vorgriff" ist kein zulässiges Mittel, Betriebskrisen zu begegnen.

3. Die im Vorgriff gewährten Urlaubstage kann der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr noch einmal fordern, ohne zur Rückgewähr des bereits erhaltenen Urlaubsentgelts verpflichtet zu sein.