Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.08.1984, Az.: BVerwG 1 WB 79/82
Nachzubesetzender Dienstposten; Versetzung; Dienstliches Bedürfnis; Wegversetzung; Zuversetzung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 29.08.1984
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 79/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12249
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstelle
- BVerwGE 76, 255 - 257
Amtlicher Leitsatz
1. Das Freiwerden eines nachzubesetzenden Dienstpostens reicht zur Begründung des dienstlichen Bedürfnisses auch für die dadurch erforderlich gewordene Wegversetzung des für die Besetzung des freigewordenen Dienstpostens ausgewählten Soldaten aus.
2. Das dienstliche Bedürfnis für die Versetzung kann auch allein darin liegen, daß die Wegversetzung eines Soldaten aus seiner bisherigen Verwendung dringend geboten ist.
3. Der Vorgesetzte muß das dienstliche Bedürfnis für die Versetzung behaupten und gegebenenfalls näher begründen.
4. Liegt das allein für die Zuversetzung behauptete dienstliche Bedürfnis nicht vor, so kommt es auf die Ermessensüberlegungen, die zur Auswahl eines bestimmten Soldaten zur Verwendung auf dem betreffenden Dienstposten geführt haben, nicht mehr an.