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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.05.1974, Az.: 1 ABR 57/73

Jugendvertreter; Schulungsveranstaltung; Beschlußfassung durch den Betriebsrat; Ersatz von Kosten; Antragsbegründende Tatsachen; Zustimmung des Betriebsrats

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.05.1974
Aktenzeichen
1 ABR 57/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10051
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 01.06.1973 - 4 TaBV 8/73

Fundstellen

  • DB 1974, 1773-1774 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1975, 446-448 (Urteilsbesprechung von Frank Teichmüller)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Teilnahme eines Jugendvertreters an einer Schulungsveranstaltung bedarf der Beschlußfassung durch den Betriebsrat.

2. Macht ein Jugendvertreter Ersatz von Kosten geltend, die ihm aus Anlaß der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für Jugendvertreter entstanden sind, dann gehört zu den antragsbegründenden Tatsachen der Vortrag, daß er mit Zustimmung des Betriebsrats eine Schulungsveranstaltung besucht hat.