Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.05.1974, Az.: 1 ABR 57/73
Jugendvertreter; Schulungsveranstaltung; Beschlußfassung durch den Betriebsrat; Ersatz von Kosten; Antragsbegründende Tatsachen; Zustimmung des Betriebsrats
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.05.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 57/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10051
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 01.06.1973 - 4 TaBV 8/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1974, 1773-1774 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1975, 446-448 (Urteilsbesprechung von Frank Teichmüller)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Teilnahme eines Jugendvertreters an einer Schulungsveranstaltung bedarf der Beschlußfassung durch den Betriebsrat.
2. Macht ein Jugendvertreter Ersatz von Kosten geltend, die ihm aus Anlaß der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für Jugendvertreter entstanden sind, dann gehört zu den antragsbegründenden Tatsachen der Vortrag, daß er mit Zustimmung des Betriebsrats eine Schulungsveranstaltung besucht hat.