Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.05.1970, Az.: V ZR 24/68
Ortstermin; Ortsbesichtigung; Ladung von Amts wegen; Begutachtung durch Sachverständige; Ladungsfrist; Selbständige Beweiserhebung; Beweistermin
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.05.1970
- Aktenzeichen
- V ZR 24/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 11178
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1970, 999 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 1919-1921 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1970, 857-860 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
In dem Fall, daß ein Sachverständiger einen Termin zur Ortsbesichtigung festsetzt, den Antragsgegner aber versäumt zu laden, liegt keine Verletzung des § 491 ZPO vor.
Hinweis: § 491 ZPO ist damit nicht auf den Fall der schriftlichen Sachverständigenbegutachtung anwendbar.
Die Ladung soll dem Gegner die Wahrnehmung seiner Rechte gem. §§ 357, 397, 402 ZPO ermöglichen. Sie erfolgt von Amts wegen, eine Ladungsfrist ist nicht einzuhalten.
Im Falle unterbliebener Ladung und dennoch Erhebung des Beweises tritt die Folge des § 493 Abs. 2 ZPO ein. Das Ergebnis der selbständigen Beweiserhebung ist nicht verwertbar.